Kongress der bilateralen internationalen Juristenvereinigungen, Hamburg 2024

Auch die Argentinisch-Deutsche Juristenvereinigung e.V. (ADJV e.V.) war am 6./7. Juni 2024 auf dem Kongress der bilateralen internationalen Juristenvereinigungen in der Bucerius Law School und der Handelskammer Hamburg vertreten. Wir bedanken uns bei den Organisatoren Prof. Dr. Eckart Brödermann und der Deutsch-Griechischen Juristenvereinigung (DGJV - Präsident Stavros Konas) für die großartige Veranstaltung „Unifying the Commercial World – 30th Birthday oft he UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts“.

Der Kongress fand anlässlich des 40-jährigen Bestehens der DGJV zu einem Thema von hohem gemeinsamen Interesse statt: Das 30-jährige Jubiläum der 1994 erstmals verabschiedeten UNIDROIT PICC, also die allgemeinen Grundsätze und Regeln des internationalen Vertragsrechts, die in den letzten Jahren eine große Bedeutung für die internationale Vertragsgestaltung und Schiedsgerichtsbarkeit erlangt haben.

Zum Hintergrund: Die UNIDROIT PICC wurden 1994, 2004, 2010 und zuletzt in den UNIDROIT-Grundsätzen 2016 neu formuliert. Die UNIDROIT-Principles 2016 stellen damit eine "Neuformulierung" des internationalen Handelsrechts dar (vgl. UNIDROIT Inst. for the Unification of Private Law 2016, https://www.unidroit.org/instruments/commercial-contracts/unidroit-principles-2016 - auch in deutscher und spanischer Sprache, dazu Brödermann, Bridge over Troubled Waters for International Commercial Contracts – The UNIDROIT Principles 2016, An Overview from a Long Time User, in: Tulane Journal of International and Comparative Law, Vol. 28, 2020, Nr. 2, 196-257). Mit den Prinzipien von 2016 wurden die meisten relevanten Vertragsfragen durch Standardregeln abgedeckt.

Die UNIDROIT PICC können dazu beitragen, das Problem der Wahl des „neutralen Rechts“ durch die Parteien internationaler Verträge zu lösen. Sie sind ein nützliches Werkzeug eines jeden internationalen Juristen, ein nicht rechtsverbindliches Instrument (soft-law) des materiellen Völkerrechts, das von Anwälten in aller Welt, sowohl in Ländern des civil law als auch des common law, angewandt werden kann. Sie tragen zur Überbrückung von Unterschieden zwischen den Rechtssystemen bei, insbesondere zwischen dem common law und civil law, aber auch zwischen verschiedenen common law-Systemen. Die UNIDROIT PICC sind mit vielen Rechtsordnungen kompatibel.
Basierend auf dem Prinzip der Parteiautonomie bieten sie Standardregeln zu Fragen des allgemeinen Vertragsrechts. Sie können bis auf wenige Ausnahmen, die sich auf Kernaspekte der Fairness im internationalen Handel beziehen, variiert werden.

Wir freuen uns, dass die Argentinisch-Deutsche Juristenvereinigung gemeinsam mit ihren Schwestervereinigungen an dieser Veranstaltung teilgenommen hat, die spannende Vorträge und anregende Diskussionen mit Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Kontinenten und Rechtsordnungen bot.

PD Dr. Mariana Sacher