Argentinisch-Deutsche Juristenvereinigung e.V.
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Veröffentlichungen

"Besteuerung von gegen Argentinienanleihen eingetauschten und von diesen abgekoppelten festverzinslichen Schuldverschreibungen"

Kurzkommentierung der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 28.05.2019 (BFH VIII R/16), Frank Behrenz, München

 

"Argentinien - Dynamische Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen" 

Frank Behrenz, RA/StB, Geschäftsführer und Leiter Spanish & LatAm Desk, München, Zeitschrift Internationales Steuerrecht, IStR-Länderbericht 2022, 29-32

Mediation

 

Wenn Sie eine Unstimmigkeit im Auslandsgeschäft, aber auch im Inlandsgeschäft, mit einem Unternehmen haben und den Konflikt nicht selbst beilegen können, können Sie sich selbstverständlich an ein Gericht wenden.

 

Sie können aber auch ein Mediationsverfahren als eine Methoden einer alternativen Streitbeilegung, was in beiden Ländern, in Argentinien teilweise sogar Voraussetzung für ein nachfolgendes Gerichtsverfahren ist, als eine weitere Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung, z.B. einem Schiedsgerichtsverfahren, in Erwägung ziehen.

 

Mit Hilfe von Mediatoren/-innen, unabhängig von Sprache und Land der Konfliktparteien, können wir Ihnen hierbei grenzüberschreitend bei der Vermittlung derselben behilflich sein.

 

Wenn Sie zur Mediationserfahrung in Argentinien informieren wollen, klicken Sie bitte hier (Quelle: Abogado Christian Lamm, Madrid).

 

Sofern Sie in der links im Register "Anwalts- und Ausbildungssuche" zu findenden Liste der "Rechtsanwälte und Kanzleien, die im Deutsch-Argentinischen Rechtsverkehr tätig sind" keinen geeigneten Mediator/-in finden sollten, kontaktieren Sie bitte unmittelbar Herrn RA Mirko Mittelbach/Berlin (mittelbach@adjv.de).

 

 

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Quelle: Mediation • (Stand: 29.03.2024 14:30)
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